Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verhüllen am Steuer. Ausnahmen sind aber möglich. Eine Muslimin forderte für sich eine solche ein. Entscheiden muss jetzt darüber ein Gericht...

Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Verhüllen am Steuer. Ausnahmen sind aber möglich. Eine Muslimin forderte für sich eine solche ein. Entscheiden muss jetzt darüber ein Gericht.