„Sporrer: Verantwortung bei Scheidungen klären“
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat sich klar gegen die Aufhebung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen ausgesprochen. Diese Prinzip besagt, dass derjenige, der für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist, Schuld an den Folgen der Scheidung trägt. Sporrer hebt hervor, dass es wichtig ist, die Gründe für das Scheitern einer Ehe zu analysieren und zu diskutieren.
Die Ministerin betont, dass es in vielen Fällen entscheidende Faktoren gibt, die zu einer Trennung führen. Dazu gehören nicht nur finanzielle Schwierigkeiten, sondern auch gravierende Probleme wie psychische und körperliche Gewalt. Diese Aspekte dürfen bei der Betrachtung des Scheidungsrechts nicht vernachlässigt werden. Die Verantwortung für eine gescheiterte Ehe sei ein komplexes Thema, das sorgfältig untersucht werden sollte, um gerechte und angemessene gesetzliche Regelungen zu schaffen.
Sporrer führt weiter aus, dass eine Diskussion über das Verschuldensprinzip in der Gesellschaft notwendig ist. Es sei wichtig, dass sowohl rechtliche als auch soziale Aspekte in diesem Kontext betrachtet werden. Ein einfaches Entfernen des Verschuldensprinzips könnte möglicherweise nicht die gewünschten Ergebnisse bringe und würde vielleicht nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht werden.
Des Weiteren hebt die Justizministerin hervor, dass bei der rechtlichen Beurteilung von Ehen auch der Schutz von Opfern von Gewalt eine zentrale Rolle spiele. In vielen Fällen seien es die psychisch und physisch Leidenden, die besonders unter den Folgen einer Trennung zu leiden hätten. Hierbei sei es von Bedeutung, adäquate rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schutz dieser Personen garantieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Anna Sporrer ein starkes Plädoyer für die Beibehaltung des Verschuldensprinzips gehalten hat. Sie sieht die Notwendigkeit, die zugrunde liegenden Ursachen für das Scheitern einer Ehe zu differenzieren und die damit verbundenen Herausforderungen ganzheitlich zu berücksichtigen. Nur so könne eine faire und gerechte Behandlung aller Betroffenen im Scheidungsprozess gewährleistet werden.





