Ragen Äste und Sträucher in Radwege hinein, muss der Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland hatte dagegen geklagt. Erfolglos - wie das Gerichtsurteil in dem Fall nun zeigt...

Ragen Äste und Sträucher in Radwege hinein, muss der Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland hatte dagegen geklagt. Erfolglos - wie das Gerichtsurteil in dem Fall nun zeigt.