Nordrhein-Westfalen: Hautkrebs-Erkrankung eines Polizisten keine Berufskrankheit
Ein Ex-Polizist mit Hautkrebs scheitert mit dem Versuch der Anerkennung als Berufskrankheit. Das Erkrankungsrisiko des Polizisten sei nicht höher als das der Bevölkerung, meint ein Gericht in Aachen.





