Wenn sich die Nutzungsart von Gebäuden ändert, muss eine neue Baugenehmigung her. Das führt immer wieder zu Streit, wie seit Jahren in Köln. Entscheiden muss jetzt das NRW-Oberverwaltungsgericht...

Wenn sich die Nutzungsart von Gebäuden ändert, muss eine neue Baugenehmigung her. Das führt immer wieder zu Streit, wie seit Jahren in Köln. Entscheiden muss jetzt das NRW-Oberverwaltungsgericht.