Teilzeitstatistik: Arbeitgeber müssen Stundenzahl angeben
Ab dem Jahr 2026 wird es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend, die vereinbarte Stundenzahl anzugeben, wenn sie neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anmelden. Diese Reform soll dazu beitragen, die Datenlage zur Teilzeitbeschäftigung in Österreich zu verbessern und valide Zahlen zu erhalten. Sozialministerin Korinna Schumann von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) äußerte sich zuversichtlich über die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme.
Die Erhebung der Stundenzahl ist ein wichtiger Schritt, um ein realistischeres Bild der Arbeitsmarktsituation insbesondere für Teilzeitarbeitende zu schaffen. Bis jetzt gab es in Österreich oft unklare oder unzureichende Daten zu Teilzeitarbeitsverhältnissen, was es schwierig machte, gezielte Maßnahmen zu entwickeln und entsprechende politische Entscheidungen zu treffen. Durch die neue Regelung wird der Fokus auf die tatsächlichen Arbeitszeiten gelegt, was für Transparenz sorgt.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Angabe der Stundenzahl die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser widerspiegeln kann. Insbesondere viele Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiten, sollen von diesen Regelungen profitieren. Die genaue Erfassung der Arbeitszeiten könnte auch dabei helfen, die Einkommenssituation von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern und eine gerechtere Verteilung der Arbeitslast zu erreichen.
Korinna Schumann betonte, dass diese Maßnahme nicht nur zur Verbesserung der Datenlage beiträgt, sondern auch dazu, die Sichtbarkeit von Teilzeitarbeit zu erhöhen. Dies könnte langfristig auch einen Einfluss auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben, indem es Teilzeitarbeitende stärker in den Fokus politischer Diskussionen rückt und deren Anliegen mehr Gehör findet.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die verpflichtende Angabe der Stundenzahl ab 2026 einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness im Arbeitsmarkt darstellt. Die Maßnahmen, die aus dieser neuen Regelung resultieren, könnten dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich zu verbessern und ein gerechteres Arbeitsumfeld zu schaffen.