"Harald Mahrer: Doppelbezug rechtlich unbedenklich"
Präsident Harald Mahrer, der zudem einen Posten als Chef des OeNB-Generalrats inne hat, erhält zusätzlich zu seiner WKO-Gage ein Jahresgehalt von 88.000 Euro. Diese duale Vergütung wirft Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Bezügerecht auf, weshalb eine Überprüfung durch den Verfassungsdienst im Kanzleramt durchgeführt wurde.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist für Mahrer positiv ausgefallen. Laut dem Gutachten des Verfassungsdienstes ist der Doppelbezug rechtlich unproblematisch. Dies bedeutet, dass Mahrer sowohl sein Gehalt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) als auch die Besoldung von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gleichzeitig beziehen darf, ohne dass dabei rechtliche Konflikte auftreten.
Die Frage der Vereinbarkeit von Nebeneinkünften und Hauptgehalt stößt immer wieder auf Interesse, insbesondere wenn es sich um hochrangige Positionen in öffentlichen Institutionen handelt. In diesem Fall kann Mahrer auf die rechtliche Klarheit durch das Gutachten des Verfassungsdienstes bauen, welches ihm eine uneingeschränkte Möglichkeit zur Aufrechterhaltung seiner finanziellen Vergütung sichert.
Diese Entscheidung könnte auch in Zukunft Einfluss auf andere ähnliche Fälle haben, in denen Politiker oder Führungskräfte mehrere Einkommensquellen haben. Die politische Diskussion über Transparenz und die angemessene Vergütung von Amtsträgern wird weiterhin ein wichtiges Thema bleiben, besonders in Zeiten, in denen das öffentliche Interesse an ethischen Standards in der Politik wächst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tatsache, dass Mahrer sowohl von der WKO als auch von der OeNB einen Lohn bezieht, rechtlich in Ordnung ist. Dies könnte auch dazu führen, dass weitere Bewertungen über die Vergütungssysteme in ähnlichen Positionen im öffentlichen Dienst angestoßen werden, um sicherzustellen, dass die geltenden Regelungen klar und nachvollziehbar sind.






