"Asylverfahren: Abschiebungen an Drittstaaten erleichtert"
Am Mittwoch, dem 25. Oktober 2023, hat das Europaparlament eine neue Regelung beschlossen, die die Abwicklung von Asylverfahren in der Europäischen Union erleichtern soll. Diese Entscheidung kommt in einer Zeit, in der die Migrationsströme zunehmen und die EU-Staaten vor der Herausforderung stehen, die Asylverfahren effizient und gerechter zu gestalten. Das neue Gesetz ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Asylbewerberinnen und -bewerber in Nicht-EU-Staaten abzuschieben, auch wenn die Migrantinnen und Migranten keine Verbindungen zu diesen Ländern haben.
Mit dieser Reform verfolgt das Europaparlament das Ziel, die Verantwortung für Asylverfahren auf mehrere Länder zu verteilen und gleichzeitig die Asylverfahren in den EU-Staaten zu beschleunigen. Die Regelung wird es ermöglichen, dass Migrantinnen und Migranten, die in die EU kommen, in Länder abgeschoben werden können, die möglicherweise weit weg von ihrem Herkunftsland liegen oder zu denen sie keinerlei persönliche Bindung haben. Dies könnte unter anderem dazu führen, dass Länder, die weniger von Migration betroffen sind, in die Verantwortung genommen werden.
Kritiker dieser Regelung äußern Bedenken, dass dies die Rechte der Asylbewerberinnen und -bewerber verletzen könnte. Insbesondere könnte die Abschiebung in Länder ohne Bezug zu den Migranten negative Auswirkungen auf ihre Chancen auf ein faires Asylverfahren haben. Menschenrechtler warnen davor, dass dieselben Standards, die innerhalb der EU für Asylverfahren gelten, nicht unbedingt in diesen Drittstaaten angewandt werden. Diese Regelung könnte demnach zu inhumanen Bedingungen für die Migranten führen.
Der Beschluss des Europaparlaments ist Teil einer breiteren Strategie zur Reform des europäischen Asylsystems. Diese Strategie beinhaltet auch strengere Kontrollen an den Außengrenzen der EU sowie die Förderung von Rückübernahmeabkommen mit Nicht-EU-Staaten. Diese Abkommen sollen sicherstellen, dass Migrantinnen und Migranten, die keinen Anspruch auf Asyl haben, effizient in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.
Die EU-Staaten sind in der Vergangenheit immer wieder an den unterschiedlichen Ansichten über die Migrationspolitik gescheitert. Während einige Länder bereit sind, Asylbewerber aufzunehmen, lehnen andere die Verantwortung vollständig ab. Der neue Beschluss könnte versuchen, einen Kompromiss zu finden, indem es den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität gibt, wie sie mit sich die Asylbewerber verhalten. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung dieser Regelung in der Praxis erfolgen wird und ob die Menschenrechte der Migrantinnen und Migranten dabei ausreichend berücksichtigt werden.
Das abzuwarten, ob diese Maßnahme zu einer Verbesserung der Situation für Asylbewerberinnen und -bewerber führt oder ob sie in der Praxis eher zu einer Verschlechterung der Bedingungen beitragen wird, bleibt ein zentraler Punkt der Diskussion. In den kommenden Monaten werden die EU-Staaten und relevante Organisationen sich weiter mit den Grundlagen und der Umsetzung dieser Regelung auseinandersetzen müssen.






