Nordrhein-Westfalen: Verbot von Parole bei Pro-Palästina-Demo rechtmäßig
Die Polizei hatte die Verwendung einer umstrittenen Parole bei pro-palästinensischen Versammlungen untersagt, die Veranstalter klagten - ohne Erfolg.
							
Die Polizei hatte die Verwendung einer umstrittenen Parole bei pro-palästinensischen Versammlungen untersagt, die Veranstalter klagten - ohne Erfolg.