EU-Parlament beschränkt Lieferkettengesetz auf Großunternehmen

Das EU-Parlament hat am Donnerstag für eine abgeschwächte Form des Lieferkettengesetzes gestimmt

Am Donnerstag, den [x.xx.xxxx], hat das Europäische Parlament eine überarbeitete Version des Lieferkettengesetzes verabschiedet. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen für die sozialen und ökologischen Standards in ihren Lieferketten verantwortlich gemacht werden. Die Neuregelungen beinhalten jedoch eine bedeutende Einschränkung, da sie künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen.

Die Entscheidung des EU-Parlaments ist das Ergebnis intensiver Debatten und Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und verschiedenen Interessengruppen. Ursprünglich war angestrebt worden, das Gesetz auf eine breitere Basis zu stellen, um auch kleinere Unternehmen in die Verantwortung zu ziehen. Die reduzierte Reichweite des Gesetzes könnte jedoch dazu führen, dass viele soziale und ökologische Probleme, die in den Lieferketten kleinerer Unternehmen bestehen, nicht ausreichend adressiert werden.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments argumentierten, dass die neue Regelung für Großunternehmen notwendig sei, um ein Gleichgewicht zwischen der Verantwortung gegenüber den Menschenrechten und der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zu finden. Kritiker des Gesetzes hingegen befürchten, dass durch die Einschränkungen zahlreiche Risiken in den Lieferketten der kleineren Unternehmen nicht identifiziert und bekämpft werden können.

Das Lieferkettengesetz wurde in der EU als ein wichtiger Schritt betrachtet, um Unternehmen dazu zu bringen, ihre Verantwortung gegenüber den Menschenrechten und der Umwelt ernster zu nehmen. Die Debllemmatik der Umsetzung von verantwortungsvoller Unternehmensführung bleibt jedoch bestehen, insbesondere wenn nur ein kleiner Teil der Unternehmen unter die neuen Regelungen fällt.

Langfristig könnte dieses Gesetz zu einem Paradigmenwechsel in der Unternehmensführung führen, aber nur, wenn auch kleinere Unternehmen in künftige Regelungen einbezogen werden. Für das Europäische Parlament bleibt es eine zentrale Herausforderung, einen kompromissfähigen Ansatz zu finden, der sowohl die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Prinzipien des freien Marktes respektiert.

In den kommenden Monaten wird die Umsetzung des Gesetzes verstärkt in den Fokus rücken, und es bleibt abzuwarten, wie die wirtschaftlichen Akteure darauf reagieren werden. Zudem könnten europäische Unternehmen, die international agieren, vor zusätzlichen Herausforderungen stehen, wenn sie versuchen, die neuen Vorschriften auf ihre globalen Lieferketten anzuwenden.

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