"Winterliche Pflicht: Gehwege räumen und streuen!"
Räum- und Streupflicht in Höxter
Angesichts des anhaltenden Winterwetters hat die Stadt Höxter eine wichtige Mitteilung an alle Grundstückseigentümer herausgegeben. In dieser Mitteilung wird auf die gesetzliche Räum- und Streupflicht hingewiesen, die auch während der winterlichen Bedingungen von großer Bedeutung ist.
Die Räum- und Streupflicht verpflichtet die Eigentümer von Grundstücken, dafür zu sorgen, dass die Gehwege entlang ihrer Grundstücke von Schnee und Eis befreit werden. Dies umfasst insbesondere die Bereiche, die angrenzend zu Bushaltestellen liegen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Stürze und Unfälle zu vermeiden, die durch glatte oder zugeschneite Wege verursacht werden können.
Die Stadtverwaltung betont, dass es nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern auch ein Zeichen der Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Wenn Grundstückseigentümer ihren Räum- und Streupflichten nicht nachkommen, können sie nicht nur das Risiko von Unfällen erhöhen, sondern im schlimmsten Fall auch rechtliche Konsequenzen erleiden.
Die Anweisungen zur Schnee- und Eisräumung gelten für alle Wohn- und Gewerbeimmobilien in Höxter. Dabei sollten die Gehwege so geräumt werden, dass eine sichere Benutzung möglich ist. Dazu gehört ebenfalls das Streuen von geeignetem Material wie Sand oder Streusalz, um das Rutschrisiko erheblich zu reduzieren.
Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf Kinder und ältere Menschen gelegt werden, die besonders verletzungsgefährdet sind. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, dass Gehwege und Zugänge frei gehalten werden, um allen Bürgern eine sichere Fortbewegung zu gewährleisten.
Die Stadt Höxter appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Jeder Grundstückseigentümer sollte sich über die geltenden Vorschriften informieren und sicherstellen, dass die Räum- und Streupflicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt wird. Dies fördert nicht nur die Sicherheit, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl in der Stadt.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Höxter auch daran erinnern, dass die Pflicht zur Räumung keine kurzfristige Angelegenheit ist. Es wird empfohlen, regelmäßig nachzusehen und die Gehwege auch nach weiteren Schneefällen oder Frostperioden zu kontrollieren. Dadurch kann eine dauerhafte Sicherheit für alle Fußgänger gewährleistet werden.
Zusammenfassend ist es also unerlässlich, dass alle Grundstückseigentümer in Höxter ihrer gesetzlichen Räum- und Streupflicht nachkommen. Dies schützt nicht nur die Sicherheit der Bürger, sondern sorgt auch dafür, dass die Stadt bei winterlichen Witterungsbedingungen weiterhin lebenswert bleibt. Jeder sollte seinen Teil zur Gemeinschaft beitragen, insbesondere in der kalten Jahreszeit.






