Wolf nun nur noch "geschützt" in der EU!

Der Wolf gilt in der EU nur mehr als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“: Der Rat der Minister hat am Donnerstag in Luxemburg nach dem Parlament die dafür nötige Änderung der sogenannten EU-Habitat-Richtlinie formell und final angenommen

Am Donnerstag, den 27. Oktober 2023, hat der Rat der Minister in Luxemburg eine entscheidende Änderung in der Europäischen Union (EU) beschlossen, die den Status des Wolfs betrifft. Bisher galt der Wolf unter der EU-Habitat-Richtlinie als „streng geschützt“. Diese Regelung wurde nun modifiziert, sodass der Wolf nur mehr als „geschützt“ eingestuft ist. Diese Änderung folgt auf einen ähnlichen Entschluss des Europäischen Parlaments, das bereits zuvor die Anpassungen befürwortet hatte.

Die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, wurde von verschiedenen Mitgliedstaaten und Interessengruppen stark diskutiert. Die Überarbeitung der Habitat-Richtlinie zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem Artenschutz und den Interessen der Landwirte und ländlichen Gemeinschaften zu finden, die von der Rückkehr des Wolfs in ihren Lebensraum betroffen sind. Landwirte hatten in der Vergangenheit immer wieder auf die Herausforderungen hingewiesen, die die wachsende Wolfspopulation mit sich bringt, insbesondere in Bezug auf Viehzucht und Nutztierhaltung.

Die neue Einstufung als „geschützt“ gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, flexible Maßnahmen zu ergreifen, um die Wolfspopulation zu managen. In Gebieten, in denen Wölfe Schäden anrichten oder eine Bedrohung für Nutztiere darstellen, können die nationalen und regionalen Behörden nun gemäß den neuen Richtlinien schneller und gezielter eingreifen. Diese Anpassung erlaubt es den Ländern, spezifische Arten von Populationen zu kontrollieren und gegebenenfalls regulierend einzugreifen, ohne den umfassenden Schutzstatus, den der Wolf bisher genoss, vollständig aufzuheben.

Die Entscheidung wurde unter dem Gesichtspunkt getroffen, dass die Wolfspopulation in vielen Teilen Europas stabil oder sogar über das Maß hinaus gewachsen ist, was dazu führt, dass sie nicht mehr als „streng geschützt“ klassifiziert werden muss. Dennoch bleibt es für die EU wichtig, die Erhaltung dieser Art weiterhin zu unterstützen, während gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte berücksichtigt werden.

Für Naturschutzorganisationen und Umweltschützer bedeutet die Neubewertung des Wolfstatus jedoch eine negative Entwicklung. Sie warnten davor, dass eine Abschwächung des Schutzes zu einer Zunahme von Wilderei und illegalem Abschuss führen könnte, was die Fortschritte im Wolfschutz gefährden würde. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken und wie die einzelnen Mitgliedstaaten diese umsetzen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Änderung in der EU-Habitat-Richtlinie ein wichtiger Schritt ist, um den Herausforderungen der modernen Gesellschaft im Umgang mit wilden Tierarten wie dem Wolf Rechnung zu tragen. Die Balance zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Belangen wird in den kommenden Jahren einen zentralen Punkt der politischen Diskussionen in der EU darstellen. Es ist entscheidend, geeignete Lösungen zu finden, um sowohl den Schutz der Wölfe und anderer geschützter Arten zu gewährleisten als auch die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden zu berücksichtigen.

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